Spanischer Steuererklärungssimulator (Renta) 2025
🏠 Kostenloses ToolSimulieren Sie Ihre spanische Steuererklärung. Geben Sie Arbeitseinkommen, Kapitaleinkünfte, Veräußerungsgewinne, Pensionsbeiträge und Steuerabzüge ein.
| Stufe | Satz | Bemessungsgrundlage | Steuer |
|---|---|---|---|
| 0 € – 12.450 € | 19% | 12.450 € | 2.365,50 € |
| 12.450 € – 20.200 € | 24% | 7.750 € | 1.860,00 € |
| 20.200 € – 35.200 € | 30% | 9.800 € | 2.940,00 € |
So funktioniert's
Die Declaración de la Renta ist das jährliche Verfahren, mit dem spanische Steuerpflichtige ihre IRPF für das Vorjahr abrechnen. Unser Simulator hilft Ihnen, das Ergebnis vor der Abgabe zu schätzen — ob Sie nachzahlen müssen oder eine Erstattung erhalten.
Der Simulator unterscheidet zwischen der allgemeinen Steuerbemessungsgrundlage (Arbeits- und Immobilieneinkommen) und der Spargrundlage (Veräußerungsgewinne und Kapitaleinkünfte). Jede Grundlage wird mit unterschiedlichen progressiven Sätzen besteuert: allgemein von 19% bis 47%, Spargrundlage von 19% bis 28%.
Ermäßigungen für Arbeitseinkommen gelten automatisch für Einkünfte unter 21.000 €. Pensionsbeiträge reduzieren die allgemeine Bemessungsgrundlage bis maximal 1.500 € jährlich. Persönliche und familiäre Freibeträge werden von der Bruttosteuerschuld abgezogen.
Geben Sie Ihre Einkünfte, Gewinne, Beiträge, Familienstand und bereits geleistete Steuerabzüge ein, um Ihr Ergebnis zu erhalten: allgemeine Bemessungsgrundlage, Spargrundlage, Nettosteuerschuld und den Betrag zur Nachzahlung oder Erstattung.
Häufig gestellte Fragen
Wer muss in Spanien eine Steuererklärung abgeben?
Grundsätzlich Personen mit Arbeitseinkommen über 22.000 € von einem einzigen Arbeitgeber (oder 15.000 € von mehreren), Kapitaleinkünften über 1.600 € oder Veräußerungsgewinnen über 1.000 €.
Was ist die Spargrundlage (base del ahorro)?
Sie umfasst Veräußerungsgewinne und Kapitaleinkünfte. Sie wird mit Sätzen von 19% bis 28% in progressiven Stufen besteuert.
Wie reduzieren Pensionsbeiträge die Steuer?
Individuelle Pensionsbeiträge reduzieren die allgemeine Steuerbemessungsgrundlage, maximal 1.500 € pro Jahr (oder 30% des Nettoarbeitseinkommens, der niedrigere Betrag).